Steuerkanzlei verkaufen leicht gemacht

Steuerkanzlei verkaufen leicht gemacht

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Für Sie zusammengefasst
Tipps für den Verkauf Ihrer Steuerkanzlei. / Lassen Sie Ihre Steuerkanzlei bewerten! / Greifen Sie auf Netzwerke von Experten zurück. / "Machen Sie die Braut schön!" / Prüfen Sie Ihre Verträge. / Führen Sie Gespräche mit Interessenten.

Der demographische Wandel hat die Steuerbranche fest im Griff und die Nachfolge in den Kanzleien wird, wie auch in vielen anderen Branchen zu einem wichtigen Thema.

Die eigene Kanzlei zu veräussern ist nicht leicht und die Vorgehensweise oft unklar.

(An der Stelle weisen wir gern darauf hin, dass die erforderlichen Vorgehensweisen je nach Kanzlei variieren können.)

Dennoch erläutern wir im folgenden einige Schritte, welche zur Weitergabe Ihrer Kanzlei (Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Rechtsberatung) unabdingbar sind und geben weiter unten nähere Tipps aus unserer Erfahrung.

1. Steuerkanzlei verkaufen - Vorbereitungsphase

Das wichtigste zuerst: Werden Sie sich darüber klar, was Sie wirklich wollen. Sollten Sie wirklich sicher zu dem Entschluss gekommen sein, Ihre Kanzlei verkaufen zu wollen, dann trennen Sie sich emotional von Ihrem Lebenswerk! Ja, Sie haben Großes geleistet, Ja, Sie haben jahrelang etwas aufgebaut und Ja, Ihnen wird etwas fehlen, nachdem Sie Ihre Kanzlei verkauft haben! Seien Sie sich dessen bewusst! Es wird Ihnen fehlen! Wenn Sie sehr an Ihrer Firma und an Ihrer Arbeit hängen, versuchen Sie, vor dem Start der Vermarktungsphase eine Alternative zu finden. Ein Hobby, einen Zeitvertreib, etwas, was für einen emotionalen Ersatz sorgen kann. Wenn Sie soweit sind, können Sie in die ersten Gespräche gehen. Dann können Sie damit beginnen, sich über den Wert Ihres Lebenswerks und die weiteren Schritte Gedanken zu machen.

1.1 Unternehmensbewertung

Bevor Sie Ihre Steuerkanzlei weitergeben, sollten Sie den Wert der Kanzlei ermitteln. Eine Wertermittlung kann durch verschiedene Methoden wie das klassische Ertragswertverfahren, oder das Multiplikator-Verfahren (beide unabhängig der Branche) erfolgen.

Um Ihre Kanzlei zu bewerten, und einen Verkaufspreis festzulegen brauchen Sie lediglich ein paar Informationen zu Finanzen (z.B. Umsatz und Art der Umsätze, EBIT, Nettofinanzschulden), Vermögenswerten und Mitarbeitenden (z.B. Altersdurchschnitt oder Qualifikation). Diese Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

Lassen Sie Ihre Kanzlei (Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder Rechtsberatung) anhand der obigen Daten bewerten, um einen Verkaufspreis festzulegen. Für eine Einschätzung des Firmenwertes ist ein Experte für Unternehmensverkäufe, wie van Matterhorn durchaus passend.

Dazu können Sie gern jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.


2. Steuerkanzlei verkaufen - Vermarktungsphase

In der Vermarktungsphase identifizieren Sie potenzielle Käufer. Das können innerhalb Ihrer Branche Wettbewerber, Investoren oder Einzelpersonen (Nachfolger) sein. Nutzen Sie dazu gern unsere Dienstleistung, um potenzielle Interessenten zu finden. Wir stellen Ihre Kanzlei gern anonym in unserem Netzwerk vor und gehen aktiv auf die Suche nach einem Interessenten. Interessierte Käufer unterzeichnen eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) und erhalten nach Absprache mit Ihnen einen Zugang zu detaillierten Informationen. Wir verzichten ausdrücklich auf eine Kanzleibörse oder eine offen zugängliche Datenbank. Ein Unternehmen zu veräussern ist ein absolut sensibles Unterfangen, daher gehen wir  absolut vertraulich mit Ihren Daten um und wahren Ihre Anonymität.

Tipp:

Potenzielle Käufer sollten immer eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen, bevor sie detaillierte Informationen über Ihr Unternehmen erhalten.

 


3. Steuerkanzlei verkaufen - Verhandlungsphase

Sobald Sie (oder wir) einen interessierten Käufer gefunden haben, beginnen die Verhandlungen. Hierbei geht es um den Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen, den Zeitpunkt des Übergangs und weitere Details.

3.1 Due Diligence

Der Käufer wird wahrscheinlich eine gründliche Prüfung (Due Diligence) durchführen, bevor er einen Kaufvertrag unterzeichnet, um sicherzustellen, dass alle Informationen korrekt sind. Das muss nicht zwingend von externer Stelle erfolgen. Erfahrene Käufer können die Due Diligence selbst aufsetzen, wir bieten das Erstellen einer DD ebenfalls an. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen bereitstellen können. Diese sind z.B. in unserem Ratgeber zur Commercial Due Diligence aufgeführt.


4. Steuerkanzlei verkaufen - Abschlussphase

Sollten alle Bedingungen passen, wird unter anderem der Kaufvertrag ausgehandelt und unterzeichnet. Die Transaktion wird gegebenenfalls bei entsprechenden Regulierungsbehörden angemeldet.

4.1 Übergabe und Nachfolge

Nach dem Verkauf erfolgt die Übergabe. Der Verkäufer überträgt die Vermögenswerte der Steuerkanzlei auf den Käufer. Dabei bleibt der vorherige Inhaber oder die Inhaberin der verkauften Kanzlei dem Käufer oft noch einige Monate oder sogar einige Jahre als angestellte:r Steuerberater:in oder Partner:in erhalten. Das hat für beide Seiten Vorteile. Der Verkäufer muss sich nicht schlagartig von seiner gewohnten Umgebung trennen und der Käufer kann sich darauf verlassen, dass der Kanzlei bestehende Mandanten erhalten bleiben.

Natürlich sollte die Übergabe auch mit den Mitarbeitenden beider Seiten kommuniziert werden.


5. Steuerkanzlei verkaufen - Post-Merger

Post-Merger-Integration ist die letzte Phase, welche nach dem Verkauf zum Tragen kommt. Hier werden Prozesse und Strukturen vereinheitlicht, EDV-Anlagen und Ressourcen zusammengeführt und Geschäftsbereiche harmonisiert.

In dieser Phase haben Sie zwar Ihre Steuerkanzlei bereits verkauft, werden den Übergang allerdings oft noch als angestellte:r Steuerberater:in oder Partner:in begleiten.

Tipp:

Tragen Sie es mit Fassung und versuchen Sie, so gut es geht offen zu sein für eventuell neue Methoden der kaufenden Steuerberatungskanzlei.

Van Matterhorn wünscht dabei viel Erfolg!


6. Steuerkanzlei verkaufen - Tipps

Wenn Sie Inhaber einer Steuerkanzlei sind, und Ihre Kanzlei abgeben wollen, helfen Ihnen zum besten Deal wahrscheinlich folgende Tipps zum Thema Finanzen, Steuern und Recht:

6.1 Realistische Kaufpreise

Innerhalb der Branche Steuerberatung hält sich seit vielen Jahren ein Daumenwert für die Schätzung eines Kaufpreises: Faktor 0,8 bis 1,2 multipliziert mit dem Umsatz. Den Verkaufspreis zum Beispiel auf den Betrag des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre festzulegen ist daher verlockend, aber nicht immer realistisch. Zumal die Art der Umsätze, die Qualifikation der Mitarbeitenden oder die beratenden Branchen und Mandanten bei diesem Überschlag nicht einbezogen werden. Sofern Sie zusätzlich in der Wirtschaftsprüfung tätig sind, kann das den Kaufpreis positiv beeinflussen.

Nehmen Sie gern in Sachen Preisfindung Kontakt mit uns auf. Wir ermitteln kostenfrei für Sie den Wert Ihrer Steuerberaterkanzlei.

6.2 Attraktivität erhöhen

Wenn Sie planen, Ihre Steuerkanzlei zu veräußern, dürfen Sie zuvor natürlich noch aufräumen und optimieren. Beachten Sie dazu gern unsere unternehmensaufwertende Maßnahmen.

Was sind die attraktivsten Bausteine Ihrer Steuerkanzlei? Ist der Umsatz der wichtigste Faktor? Wie sieht ein Benchmarking innerhalb der Branche aus?

Hierzu geben Ihnen die Experten von van Matterhorn gern hilfreiche Tipps – vereinbaren Sie einfach ein kostenfreies Erstgespräch mit uns. Wir werden Ihre Informationen aufnehmen und Sie bezüglich der Bausteine beraten.

Ein Tipp: Aktuell in der Branche absolut uninteressant sind die so oft angesprochene Digitalisierung oder gar Ihre Mandate. Das klingt ungewohnt und sehr schade, aber aufgrund der Personalknappheit am Markt sind Käufer zunächst an der Qualifikation des Personals interessiert.

6.3 Verträge prüfen

Sind Sie alleinige:r Inhaber:in oder haben Sie einen, bzw. mehrere Partner:innen?

Prüfen Sie die Satzung Ihrer Steuerkanzlei auf Mitsprache- oder Vorkaufsrechte. Diese könnten den Verkaufsprozess behindern.

6.4 Steuern und Recht

Über steuerliche oder rechtliche Auswirkungen des Verkaufs brauchen wir Sie an der Stelle nicht aufklären. Das wissen Sie als Steuerberater oder Steuerberaterin bekanntlich am besten.

Uns ist grundsätzlich bekannt: Der Verkauf des eigenen Unternehmens ist unter Umständen steuerbefreit.


Verwendete Quellen

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Die Bewertung eines Unternehmens ist keine triviale Aufgabe. Daher begnügen sich die meisten Marktteilnehmer mit branchenüblichen Faktoren, die entweder auf den Umsatz oder den EBIT des Zielunternehmens Bezug nehmen. Aber
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