Der Firmenwert per Substanzwertverfahren.
Im Grunde ist der Titel irreführend, denn den tatsächlich am Markt bedeutenden Wert eines Unternehmens kann man mit dem Substanzwertverfahren nicht bestimmen.
Was der Substanzwertverfahren liefern kann, ist dem Begriff nach der Substanzwert, und damit eine Grundlage zum Unternehmenswert. Der Substanzwert bildet die materiellen Assets eines Unternehmens ab und damit den Wiederbeschaffungswert der Wirtschaftsgüter, welche im Betriebsvermögen liegen. Das ist sozusagen der minimale Wert, den ein potentieller Käufer zu zahlen bereit sein sollte. Alle weiteren Assets eines Unternehmens (immaterielle Wirtschaftsgüter) bleiben unbeachtet.
Das kann höchstens spannend sein als Vergleichgröße für weitere Bewertungsmethoden oder für Unternehmen, deren Anlagevermögen einen Großteil des Wertes ausmacht (Anlagen, Lagerwerte, Maschinen, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder Immobilien).¹
Im Steuerrecht, vor allem bei der Berechnung der Erbschafts- oder Schenkungssteuer ist das Substanzwertverfahren durchaus gesetzt. Ansonsten findet es noch Anwendung bei der Firmenliquidation.
Ähnlich zum Substanzwertverfahren und deutlich besser zur Bewertung einer Firma geeignet ist das Ertragswertverfahren, oder noch „näher am Markt“ ist die Bewertung per Multiplikatoren.
Das Substanzwertverfahren dient dann als Bewertung der materiellen Güter und kann vom Gesamtwert abgezogen die immateriellen Güter darstellen. (Wert immaterieller Güter = Gesamtwert abzüglich materieller Güter)
Immaterielle Güter sind beispielsweise ein Kunden- oder Mandantenstamm, Fachwissen, oder Mitarbeiter.
Achtung: Ist der gemeine Wert aus tatsächlichen Verkäufen unter fremden Dritten im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abgeleitet worden, ist der Ansatz des Substanzwerts als Mindestwert ausgeschlossen!
Wir wollen uns im Folgenden das vereinfachte Substanzwertverfahren einmal genauer ansehen. Gern stellen wir die Zutaten für eine Unternehmensbewertung zusammen und geben ein realistisches Anwendungsbeispiel. Viel Spaß beim Lesen.
1. Grundlagen zum Firmenwert per Substanzwertverfahren
Die Rolle des Substanzwertverfahrens ist bei der Unternehmensbewertung, wie oben erwähnt eher eine untergeordnete.
Im folgenden Abschnitt erläutern wir Ihnen natürlich die einzelnen Bausteine. Ein einfaches Schema soll Ihnen einen guten Überblick geben. Wir gehen der Einfachheit von einem Unternehmen mit einem Vermögen von EUR 690.000,-.
Grundsätzlich ist der Substanzwert zum Bewertungsstichtag zu ermitteln. Aus Vereinfachungsgründen kann der gemeine Wert jedoch auch aus einer Bilanz abgeleitet werden, die einen abweichenden Abschlusszeitpunkt hat.
Wir summieren laut Beispiel oben zunächst die firmenwertbildende Faktoren. Zum Anlagevermögen, also zu allen selbstgeschaffenen und erworbenen immaterielle Wirtschaftsgüter (Patente, Lizenzen, Markenrechte) addieren wir ganz einfach das Umlaufvermögen. Damit erhalten wir die Besitzposten.
Wirtschaftsgüter des beweglichen abnutzbaren Anlagevermögens sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Als gemeiner Wert kann aus Vereinfachungsgründen ein angemessener Restwert in Höhe von mindestens 30 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten berücksichtigt werden.
Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens sind mit ihren Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungskosten zum Bewertungsstichtag anzusetzen.
Von den Besitzposten, also der Summe der gemeinen Werte ziehen wir alle Rückstellungen und Verbindlichkeiten ab und erhalten unser erstes Ergebnis als Zwischensumme zum Substanzwert.
Dabei sind Rücklagen und Ausgleichsposten mit Rücklagencharakter nicht abzugsfähig (Eigenkapital).
Sonstige Hinzu- und Abrechnungen können Gewinne, Verluste und Kapitalausschüttungen sein.
2. Variablen zum Firmenwert per Substanzwertverfahren
2.1 Besitzposten
Schauen wir uns einmal die Variablen an, welche für eine Berechnung benötigt werden.¹
Im Allgemeinen sind das Besitzposten und Schuldposten. Dazu geben wir gern ein paar Beispiele.
2.1.1 Anlagevermögen
alle immateriellen Wirtschaftsgüter.
Gemeint sind hier Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, geschäftswertbildende Faktoren, firmenwertbildende Faktoren oder praxiswertbildende Faktoren.
Sachanlagen
Hier sprechen wir von In- und ausländischen Betriebsgrundstücken, Bodenschätzen, technischen Anlagen und Maschinen, und von Betriebs- und Geschäftsausstattungen.
Finanzanlagen
Das können Beteiligungen an anderen Firmen sein, Geschäftsguthaben, oder Ausleihungen.
2.1.2 Umlaufvermögen
Vorräte
Das sind Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige- und fertige Erzeugnisse und Waren.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Hier sind Forderungen aus Lieferung und Leistung, Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Anzahlungen, sonstige Forderungen und Steuererstattungsansprüche gemeint.
Wertpapiere
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2.2 Schuldposten
2.2.1 Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen
selbsterklärend
Steuerrückstellungen
selbsterklärend
2.2.2. Verbindlichkeiten
Kapitalschulden
Fremdkapital
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
2.3 Hinzurechnungen und Abzüge
2.3.1 Hinzurechnungen
GuV (falls positiv)
Hier ist das Ergebnis der GuV gemeint, falls es positiv ausfällt. Bei negativem Ergebnis sollte der Wert als Abzug angegeben werden.
Vermögensänderung (falls positiv)
Bei negativem Ergebnis sollte der Wert als Abzug angegeben werden.
2.3.2 Hinzurechnungen
3. Beispielrechnung zum Firmenwert per Substanzwertverfahren
Wir bilden zunächst die Summe der gemeinen Werte, bzw. die Besitzposten mit einem Wert von EUR 690.000,-.
Wie oben im Abschnitt „Variablen“ erwähnt sprechen wir hier von dem Anlagevermögen (immaterielle Wirtschaftsgüter, Sachanlagen, Finanzanlagen) und dem Umlaufvermögen Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, liquide Mittel).
Von den Besitzposten ziehen wir alle Rückstellungen und Verbindlichkeiten ab und erhalten EUR 640.000,- als Zwischensumme.
Wir addieren die sonstigen Hinzurechnungen (falls GuV positiv) und subtrahieren die sonstigen Abzüge (z.B. Gewinnausschüttungen) und erhalten den Substanzwert.
Der finale Firmenwert per Substanzwertverfahren
Ausgehend von einem Unternehmen mit einem Vermögen von EUR 690.000,- ergibt sich folgender Substanzwert:
EUR 740.000,- (gerundet)
Sollte dieser Wert niedriger sein, als der z.B. per Ertragswertverfahren ermittelte Wert, so wird der Substanzwert als Wert für das Unternehmen eingesetzt. Sollte der ermittelte Substanzwert höher sein als das Ergebnis per Ertragswertverfahren, so kann der Substanzwert als Grundlage für einen Preis verwendet werden.
Weitere Verfahren zur Bewertung einer Firma oder eines Unternehmens finden Sie hier: